Energietechnik neu gedacht

Klimapaket - Auswirkung auf die Heizung

Wo liegen die Herausforderungen?

Das beschlossene Klimapaket der Bundesregierung wurde im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Dies bedeutet konkret, dass Ölheizungen die vor 01.01.1991 eingebaut wurden und älter als 30 Jahre sind nicht mehr betrieben werden dürfen. 

Im Neubau sind erneuerbare Energien schon stand der Technik. Es ist zwar unter bestimmten Auflagen noch möglich, Ölanlagen installieren zu lassen. Jedoch mit erhöhten technischen Zusatzaufwendungen. Diese müssen für ihr Bauvorhaben explizit bestimmt und berechnet werden.

 Bestehende Gebäude dürfen nicht mehr mit reinen Ölwärmeerzeugern ausgestattet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Hybridanlagen mit Anteil an erneuerbaren Energien zulässig.

Detailliert bedeutet dies, dass im Gebäudebestand  noch Ölheizungen ausgetauscht werden dürfen mit einem Anteil von 65% erneuerbaren Energien.

Unsere Unterstützung für sie

Wir helfen ihnen bei der energetischen Bewertung ihrer Heizungsanlage und Beraten sie gerne individuell über die Möglichkeiten die sie mit ihrer Heizungsanlage haben.

Unser Bereich der Heizungstechnik erstreckt sich weit über die Heizölverbraucheranlagen hinaus. Bei einem vor Ort Gespräch zeigen wir ihnen gerne die Möglichkeiten und Fallstricke unterschiedlicher Heizungssysteme auf. Selbstverständlich auf ihre Bedürfnisse und Räumlichkeiten abgestimmt.

Aktuelle Fördermöglichkeiten für ihr Heizungskonzept unterbreiten wir ihnen. Selbstverständlich kümmern wir uns um die Beantragung und nötige Unterlagen zur Abwicklung.

Das Beste daran, Beratung zu ihrer individuellen Heizung vom Fachmann ist Kostenfrei für sie.

Installation, Einbau und Wartungsservice bieten wir ihnen gerne an. Um einen langfristigen und zufriedenen Kunden zu erhalten, bieten wir ihnen langfristige Serviceverträge. Dies garantiert die zuverlässige Wärmeproduktion in der kalten Jahreszeit.

Meistertipp

Am besten können sie eine erste Beurteilung selbst vornehmen, wenn sie sich folgende Fragen über ihre Heizungsanlage beantworten.

1 . Ist ihre Heizungsanlage älter als 30 Jahre?

2. Das Baujahr ist vor 01.01.1991?

Wenn sie diese beiden Fragen mit Ja beantwortet haben, müssen sie ihre Heizungsanlage erneuern.

1. Wird ihre Anlage die nach dem 01.01.2026 die 30 Jahre überschreiten?

Liegt ihr Termin noch weite in der Ferne können sie sich entspannt zurücklehnen es besteht kein Zugzwang. Ob ihre Heizungsanlage Optimierungsbedarf aufweist, stellen wir bei einem persönlichen Gespräch fest.

Die 30 Jahre stellen natürlich nur das Maximum der Installationsdauer dar. Ein vorzeitiger Ausfall oder immense Reparaturkosten können sie bei allen älteren Heizungsanlagen erwarten. Daher raten wir ihnen vorzeitig mit uns in Kontakt zu treten.